Flagge Deutschlands
Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, offiziell Bundesflagge, ist ein deutsches Hoheitszeichen und Staatssymbol und zeigt laut des Grundgesetzes die Farben Schwarz, Rot und Gold.
Die Revolutionäre des 19. Jahrhunderts, die diese Farben als erste nutzten, bezeichneten die Flagge als „Dreifarb“, was die deutsche Übersetzung des französischen Begriffs „Trikolore“ ist. Heute wird die Flagge Deutschlands schlicht als Schwarz-Rot-Gold bezeichnet. Gebräuchlich ist ferner das Synonym Bundesfarben oder umgangssprachlich „Deutschlandfahne“. In Seglerkreisen wird sie in Anlehnung an den ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer manchmal als „Adenauer“ bezeichnet.
Neben der Bundesflagge existieren auch die Bundesdienstflagge für Bundesbehörden, eine Dienstflagge der Seestreitkräfte und eine Truppenfahne der Bundeswehr.
Die Nationalflagge Deutschlands ist eine Trikolore aus drei gleich großen horizontalen Balken mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben der Bundesflagge sind in Abs. 2 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 festgelegt:
Heraldisch beschreibt man die Flagge „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“. Die Handelsflagge entspricht der Bundesflagge.
Ergänzend dazu wurde in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt, dass die Bundesflagge aus drei gleich großen Querstreifen besteht, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, und dass das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches 3 zu 5 beträgt. In der der Flaggenanordnung vom 13. November 1996 wurde festgelegt, dass die Bundesflagge auch in Form eines Banners geführt werden kann, das aus drei gleich breiten Längsstreifen besteht, auf der am Mast stehenden Seite schwarz, in der Mitte rot, und goldfarben an der vom Mast abgewandten Seite.
Die Revolutionäre des 19. Jahrhunderts, die diese Farben als erste nutzten, bezeichneten die Flagge als „Dreifarb“, was die deutsche Übersetzung des französischen Begriffs „Trikolore“ ist. Heute wird die Flagge Deutschlands schlicht als Schwarz-Rot-Gold bezeichnet. Gebräuchlich ist ferner das Synonym Bundesfarben oder umgangssprachlich „Deutschlandfahne“. In Seglerkreisen wird sie in Anlehnung an den ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer manchmal als „Adenauer“ bezeichnet.
Neben der Bundesflagge existieren auch die Bundesdienstflagge für Bundesbehörden, eine Dienstflagge der Seestreitkräfte und eine Truppenfahne der Bundeswehr.
Die Nationalflagge Deutschlands ist eine Trikolore aus drei gleich großen horizontalen Balken mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben der Bundesflagge sind in Abs. 2 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 festgelegt:
Heraldisch beschreibt man die Flagge „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“. Die Handelsflagge entspricht der Bundesflagge.
Ergänzend dazu wurde in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt, dass die Bundesflagge aus drei gleich großen Querstreifen besteht, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, und dass das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches 3 zu 5 beträgt. In der der Flaggenanordnung vom 13. November 1996 wurde festgelegt, dass die Bundesflagge auch in Form eines Banners geführt werden kann, das aus drei gleich breiten Längsstreifen besteht, auf der am Mast stehenden Seite schwarz, in der Mitte rot, und goldfarben an der vom Mast abgewandten Seite.
Nationalflagge
Land (Geographie) - Deutschland
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Das heutige Deutschland hat gut 84 Millionen Einwohner und zählt bei einer Fläche von 357.588 Quadratkilometern mit durchschnittlich 232 Einwohnern pro Quadratkilometer zu den dicht besiedelten Flächenstaaten. Die bevölkerungsreichste deutsche Stadt ist Berlin; weitere Metropolen mit mehr als einer Million Einwohnern sind Hamburg, München und Köln; der größte Ballungsraum ist das Ruhrgebiet. Frankfurt am Main ist als europäisches Finanzzentrum von globaler Bedeutung. Die Geburtenrate liegt bei 1,58 Kindern pro Frau (2021).